Die wichtigsten Antworten zur Grundsteuererklärung 2022
Im Frage-Antwort-Format (FAQ) beantworten wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung. Wählen Sie einfach eine Frage aus um die Antwort zu lesen:
In einem Urteil aus dem Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt das die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland verfassungswidrig ist. Die Richter stellten fest, dass die Einheitswerte für Grundstücke und Häuser (welche maßgeblich für die Berechnung der Grundsteuer sind) so veraltet sind, dass eine faire Bewertung nicht mehr möglich ist. In den alten Bundesländern stammen diese Daten aus 1964, aus den neuen Bundesländern stammen sie sogar noch aus dem 1935.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt dazu, dass nun über 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Grundlage für die Neubewertung ist die Abgabe einer Grundsteuererklärung (auf Amtsdeutsch auch „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“), welche wichtige Rahmeninformationen zum Grundstück enthält (zum Beispiel den amtlichen Bodenrichtwert, aber auch weitere Informationen).
Der Eigentümer von Immobilien / Grundstücken muss für seine Immobilien die Grundsteuererklärung („Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“) abgeben. Dies gilt auch dann, wenn er die Immobilie vermietet oder verpachtet hat.
Das Bewertungsgesetz (§ 228 Abs. 3 BewG) regelt, dass eine Grundsteuererklärung von der Person abzugeben ist, welcher die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. In fast allen Fällen ist dies der Eigentümer eines Grundstücks. Als Mieter brauchen Sie sich nicht um die Abgabe der Grundsteuererklärung kümmern, dazu ist der Vermieter verpflichtet.
Bei Erbbaurechten ist der Erbbauberechtigte derjenige, der die Grundsteuererklärung anfertigen und abgeben muss. Er soll dabei aber vom Erbbauverpflichteten unterstützt werden (Mitwirkungspflicht).
In dem engen Zeitfenster vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 müssen die deutschen Grund- und Immobilienbesitzer tätig werden und Ihre Grundsteuererklärung 2022 anfertigen und beim Finanzamt abgeben. Es bleiben also nur 4 Monate Zeit um alle wichtigen Informationen zusammen zu suchen, sie zu erfassen und die Erklärung bei den Behörden einzureichen.
Wer seine Grundsteuererklärung nicht pünktlich bis zum 31.10.2022 eingereicht hat, der muss mit Verspätungszuschlägen rechnen!
Vor allem für die Besitzer von älteren Eigenheimen sind diese Fristen sehr eng, denn hier ist es oftmals schwieriger die benötigten Angaben zu recherchieren (hierzu zählt zum Beispiel das Baujahr / Baualter von Immobilien).
Auch die Finanzämter stehen vor einer Herkules-Aufgabe. Immerhin müssen Sie in kürzester Zeit viele Millionen Steuererklärungen für 36 Millionen Grundstücke annehmen. Für die Steuerbehörden in Deutschland ist das eines der größten Projekte in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Sie sind zur Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 verpflichtet! Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und geben bis zum 31.10.2022 keine Grundsteuererklärung ab, so kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag ansetzen (rechtliche Grundlagen dafür sind § 228 Abs. 5 BewG, § 152 Abs. 2 AO bzw. § 152 Abs. 5 Satz 2 AO).
Das heißt, wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung bis zum 31.10. nicht fristgerecht abgegeben haben, dann kann das Finanzamt eine „Strafe“ für jeden Monat der Verspätung ansetzen. Diese beträgt 0,25% der festgesetzten Steuer und mindestens 25 €.
Nein! Die Finanzbehörden wünschen explizit eine elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung von Juli bis Oktober 2022. Kein Wunder, rechnen die Finanzbehörden doch mit der Abgabe von Steuererklärungen für bis zu 36 Millionen Grundstücke. Auf Papier ist das überhaupt nicht zu schaffen.
Für die Abgabe der Grundsteuererklärung kann man spezielle Online-Dienste nutzen. Auch die Nutzung von einer lokalen Software (mit Installation auf dem PC) ist möglich. Die kostenlose ELSTER-Software ist nicht zu empfehlen, denn Sie wird kaum Hilfestellungen liefern und relativ unkomfortabel zu bedienen sein. Wir empfehlen Ihnen dringen einige Euro zu investieren und eine passende Software mit einem ordentlichen Hilfsangebot und einem geführten Interview zu kaufen! Auch ein Steuerberater kann diese Aufgabe übernehmen, aber davon raten wir Ihnen ab ...
In absoluten Ausnahmefällen kann aber auch eine Übermittlung in Papierform möglich sein (wenn Sie zum Beispiel wirklich keinen Zugang zu einem Computer haben). Hierzu sollten Sie vorab den Kontakt zu Ihrem Finanzamt suchen und die Übermittlung in Papierform rechtzeitig abklären. Auch den Rahmen der übermittelten Daten und wie diese dann zu erfassen sind.
Nein. Besser nicht. Sie schaffen das alleine!
Wir raten Ihnen davon ab, denn eine Grundsteuererklärung beim Steuerberater ist teuer. Viele Steuerberater werden im Abgabezeitraum für die Grundsteuererklärung wahrscheinlich auch von Anfragen und Kunden überrannt werden und vielleicht sogar überfordert sein.
Unser Tipp daher: Probieren Sie es erst selber! Mit einer Software, die Sie bei der Eingabe unterstützt und Ihnen eine ordentliche Hilfe anbietet, kriegen Sie das als einfacher Immobilien- oder Eigenheimbesitzer auch ganz alleine hin! Alles was Sie wissen müssen, dass erfahren Sie in diesem Artikel.
Das ist leider von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Natürlich gibt es in Deutschland keine einheitliche Ausgestaltung des Themas Grundsteuererklärung, deswegen fällt es uns an dieser Stelle schwer eine pauschale Antwort zu geben. Wir planen allerdings die Umsetzung von einzelnen Seiten für die jeweiligen Bundesländer, die Ihnen ganz genau sagt, was Sie an Informationen brauchen!
Was Sie auf in fast allen Bundesländern abgefragt wird, sind:
- Die Anschrift
- Die Größe des Grundstücks
- Die Art der Immobilie
- Wohnfläche und Alter der Gebäude auf dem Grundstück
- Amtliche Bodenrichtwerte
- Bei vermieteten Immobilien: Die Nettokaltmiete.
Unser Tipp: Sollten Sie einige Informationen noch nicht zur Hand haben, lohnt sich ein Blick in Versicherungspolicen (z. B. zur Wohngebäudeversicherung) oder in Mietverträge (sofern eine Immobilie vermietet wird). Hier werden bereits zahlreiche Daten zu finden sein.
Ergänzt werden diese Informationen dann von weiteren Daten aus dem Grundbuch bzw. aus Vermessungs- und Katasterregistern.
Wie bereits beschrieben benötigen Sie unbedingt eine Software für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung 2022. Eine Abgabe der Erklärung ist nur digital möglich. Eine Abgabe in amtlichen Formularen auf Papier ist nicht vorgesehen.
Als Software steht die kostenlose Elster-Software zur Verfügung. Diese wird aber nur sehr wenig Unterstützung liefern um die Grundsteuererklärung anzufertigen. Auf Hilfen oder geführte Interviews müssen Sie hier verzichten. Die Nutzung ist zwar kostenlos, aber Sie laufen Gefahr die falschen Daten zu hinterlegen und eine falsche Erklärung abzugeben, weil das Programm nicht genug unterstützt. Deswegen empfehlen wir Ihnen den einmaligen Kauf einer Software, die Sie mit Hilfen und geführten Interviews dabei unterstützt die richtigen Angaben zu besorgen und diese an das Finanzamt zu übermitteln.
Wir werden diesen Abschnitt in Kürze ergänzen und geeignete Softwareprodukte für Ihre Grundsteuererklärung vorstellen.